Sonderurlaub zur Hochzeit – was ist zulässig?

Die eigene Hochzeit ist ein außergewöhnliches Ereignis, das einen Sonderurlaubstag verdient. Der Meinung sind viele Arbeitnehmer. Aber ganz so einfach ist die Rechtslage nicht, es sei denn, der Arbeitsvertrag beinhaltet eine entsprechende Regelung.

Wer heiraten möchte, sollte sich vorab bei seinem Arbeitgeber genau erkundigen, ob ihm vielleicht ein Sonderurlaubstag zusteht. Denn dies ist nicht in jedem Fall garantiert. Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig definiert.

Normaler Urlaubstag oder Sonderurlaub?

Viele Menschen setzen einfach voraus, dass ihnen am Tag ihrer Hochzeit oder am Tag der Hochzeit eines engen Familienangehörigen ein Tag Sonderurlaub zusteht. Doch ganz so einfach ist die Rechtslage nicht. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten gern einen bis drei Tage frei zu diesem besonderen Anlass. Aber gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.

Im Gesetz ist eine Hochzeit nicht speziell genannt, wenn es um das Recht auf Sonderurlaub geht. Deshalb regeln das Anliegen viele Firmen intern. In einigen Tarifverträgen sind konkrete Informationen dazu zu finden. Diese können aber variieren. Auch im eigenen Arbeitsvertrag könnte eine entsprechende Vereinbarung stehen.

Hochzeit – was nun?

Sobald der Termin für die Hochzeit bekannt ist, sollten der eigene Arbeitsvertrag und auch der Tarifvertrag des Unternehmens genauer angeschaut werden. Oft sind dort explizite Vereinbarungen zu den Bedingungen eines Sonderurlaubs hinterlegt. Anschließend sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Wenn in der Vergangenheit bereits Sonderurlaube für Hochzeiten innerhalb des Unternehmens genehmigt wurden, stehen die Chancen gut, ebenfalls einen bis drei Tage zu erhalten.

Im BGB wird sogar das Fernbleiben von der Arbeit für einen kurzen Zeitraum erlaubt, allerdings nur genau so lange, bis der Grund dafür nicht mehr gegeben ist. Das würde im Falle der Hochzeit bedeuten, dass zwar während der Arbeitszeit die Zeremonie erfolgen darf, jedoch im Anschluss der normale Arbeitsalltag fortgesetzt werden müsste.

Wer keine Chance hat, Sonderurlaub zu bekommen, muss wohl oder übel seine normalen Urlaubstage einsetzen.

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